Meine Arbeitsweise
Mit dem Erhalt des Beschlusses, in dem ich als Verfahrensbeiständin bestellt wurde, nehme ich Kontakt zu den Eltern des Kindes auf, erkläre meine Aufgabe und bitte um einen Termin, um das Kind kennen zu lernen und mit ihm sprechen zu können.
In der Regel komme ich in an den Ort, an dem das Kind aktuell lebt. Dies kann die Pflegefamilie sein, der elterliche Haushalt oder der Haushalt eines Elternteils, eine Inobhutnahme Einrichtung oder die stationäre Heimeinrichtung, in der das Kind sich befindet. Zuerst spreche ich mit dem Kind und wenn es möglich ist, spreche ich mit dem Kind allein.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Begegnung mit dem Kind, ist davon abhängig, wie alt das Kind ist und welche Interaktionen auf Grund seines Entwicklungsstandes angemessen erscheinen.
Neben dem Alter und dem Entwicklungsstand berücksichtige ich, dass ein Kind traumatisiert sein kann oder sich in einer akuten Krise befindet. Auch Loyalitätskonflikte des Kindes gegenüber den Eltern und Geschwistern, Scham oder Abwehr beeinflussen die Begegnung mit dem Kind. Das jeweils betroffenen Kind: das Mädchen, der Junge bestimmt, was es in der Begegnung mit mir anhören möchte, was es mitteilen möchte und es bestimmt über das Ausmaß an Nähe und Distanz.
Kleinkinder und Babies, die sich noch nicht sprachlich äußern können, beobachte ich, wenn möglich in einer Spielsituation und bei den Interaktionen mit den Bezugspersonen.
Älteren Kindern und Jugendlichen erkläre ich,- in für sie kindgerechter und verständlicher Weise,- meine Aufgaben und wie das familiengerichtliche Verfahren abläuft. Dabei ist mir zum einen sehr wichtig, dem Kind zu vermitteln, dass ich seine Sichtweise und Wünsche vor dem Familiengericht einbringe. Zum anderen mache ich transparent, dass die Richterin, der Richter eine Entscheidung treffen wird, die das Wohl des Kindes im Blick hat und dass diese von seinen aktuellen Wünschen abweichen kann.
In einem nächsten Schritt führe ich Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes. Diese liegen mir sehr am Herzen, um einen möglichst umfassenden Eindruck der gegenwärtigen Situation des Kindes zu gewinnen.
Diese Gespräche sind auch deshalb wichtig, weil ich als Verfahrensbeistand an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken habe. Dies gelingt am besten, in dem ich mit Bezugspersonen des Kindes spreche, um so das Einleiten, Durchführen und Festlegen erforderlicher, dem Kindeswohl dienlicher Maßnahmen aktiv mitzugestalten.
Meine Eindrücke und Einschätzungen formuliere ich in einer schriftlichen Stellungnahme für das Familiengericht. Je nach Sachlage entscheide ich, ob ich meine Stellungnahme nur schriftlich zu den Akten gebe oder auch mündlich im Anhörungstermin vortrage.