Meine Bestellung
Als Verfahrensbeistand werde ich gemäß § 158 FamFG vom Familiengericht in Kindschafts-, in Unterbringungs-, Abstammungs- und Adoptionssachen bestellt. Ich bin zertifizierte Verfahrensbeiständin und erfülle die fachliche und persönliche Eignung gem. § 158 a Abs. 1 FamFG. Hier geht es zu meinen Qualifikationen.
Dem Kind oder Jugendlichen ist gem. § 158 Abs. 2 FamFG ein Verfahrensbeistand vom Familiengericht zu bestellen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist und wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt, wenn das Kind von einer Person getrennt werden soll, in deren Obhut es lebt, wenn es um das Verbleiben des Kindes in der Pflegefamilie oder die Herausgabe des Kindes aus der Pflegefamilie geht und wenn es um Ausschluss oder wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts geht.
Sie können mich in folgenden Fällen bestellen
- §§1666, 1666a BGB Kindeswohlgefährdung
- §1631b BGB Freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringungen
- §1632 Abs. 4 BGB Herausgabe des Kindes
- §1682 BGB Verbleibensanordnung beim Pflege- bzw. Stiefkind
- §1684 BGB Umgangsrechtlicher Kindesschutz
- Abänderung, Verlängerung, Aufhebung von getroffenen Maßnahmen des Familiengerichts in diesen Bereichen