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Meine Bestellung

Als Verfahrensbeistand werde ich gemäß § 158 FamFG vom Familiengericht in Kindschafts-, in Unterbringungs-, Abstammungs- und Adoptionssachen bestellt. Ich bin zertifizierte Verfahrensbeiständin und erfülle die fachliche und persönliche Eignung gem. § 158 a Abs. 1 FamFG. Hier geht es zu meinen Qualifikationen.

Dem Kind oder Jugendlichen ist gem. § 158 Abs. 2 FamFG ein Verfahrensbeistand vom Familiengericht zu bestellen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist und wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt, wenn das Kind von einer Person getrennt werden soll, in deren Obhut es lebt, wenn es um das Verbleiben des Kindes in der Pflegefamilie oder die Herausgabe des Kindes aus der Pflegefamilie geht und wenn es um Ausschluss oder wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts geht.

Sie können mich in folgenden Fällen bestellen

Sie sind Familienrichterin / Familienrichter und möchten mich als Verfahrensbeistand bestellen?

kontakt@watson-social-solutions.de

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