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Inhouse Fortbildung Vernachlässigung bei Kindern in den ersten drei Lebensjahren

Vernachlässigung im Kindesalter gehört zu den am häufigsten berichteten Misshandlungsformen. Sie umfasst als körperliche Vernachlässigung unzureichende Fürsorge bezogen auf körperliche Bedürfnisse, liebevolle Pflege, Gesundheit, Ernährung, Bewegung sowie unzureichende Beaufsichtigung und Schutz vor Gefahren. Emotionale oder seelische Vernachlässigung bedeutet Vorenthaltung von liebevoller Zuwendung, Wärme, Liebe und Geborgenheit. 

Vernachlässigung ist häufig schwer fassbar, insbesondere, wenn sie im Alltags verdeckt stattfindet, als Erziehungsmaßnahme getarnt ist und in Einzelsituationen eher harmlos wirkt.

Die Tragweite und die Folgen für betroffene Kinder sind schwerwiegend und doch auf den ersten Blick oft nicht eindeutig erkennbar.

Vernachlässigte Kinder sind zumeist traumatisierte Kinder udn sie haben ein hohes Risiko auch von aneren Formen der Kindeswohlgefährdung betroffen zu sein. Häufig werden sie auch Opfer von sexuellen Mißbrauch und Gewalt.

Die zweitägige Fortbildung definiert und charakterisiert Vernachlässigung in ihrer Komplexität und deren Erscheinungsformen und gibt Empfehlungen zum fachlichen Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung.

Für sozialpädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen und der ambulanten und stationären Erziehungshilfe.

Sie interessieren sich für die Inhousefortbildung?

fortbildung@watson-social-solutions.de

Inhalte

  • Entstehungsbedingungen, Formen und Folgen von körperlicher und emotionaler Vernachlässigung.
  • Verbale und nonverbale Äußerungen gefährdeter Kinder interpretieren.
  • Beobachtung und Beschreibung von Bindungsmustern vernachlässigter Kinder.
  • Beziehungsaufbau mit vernachlässigten Kindern in der KiTa.
  • Grenzkonstellationen und Anzeichen frühzeitig wahrnehmen.
  • Risiko- und Gefährdungseinschätzung bei Vernachlässigung.
  • Kommunikation mit Eltern zur Inanspruchnahme von Hilfen.
  • Weitere Kinder der Familie in den Blick nehmen.
  • Verantwortungsgemeinschaften: unterstützende Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitsförderung und der Frühen Hilfen für Familien.
  • Hilfen kennen und in Kooperation abstimmen.
  • Zusammenarbeit mit der insoweit erfahrenen Fachkraft und dem Jugendamt.
  • Dokumentation.

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